Verspätung Flugzeug, Entschädigung einklagen, Schadensersatzanspruch
Verspätung Flugzeug, Entschädigung einklagen, Schadensersatzanspruch
 

Erstattungsanspruch für Flüge von vor 3 Jahren!

Ab sofort bieten wir Ihnen auch die Bearbeitung von Flügen bis zu 3 Jahre zurück an. Sie können untenstehend verspätete Flüge, annullierte Flüge, (cancelled, delayed flights) aus den Jahren 2010, 2011, 2012 erfassen.

Auch hier werden wir für Sie ausschließlich erfolgsabhängig tätig. Keinerlei Gebühren oder Kosten! Erst wenn Sie die ihnen zustehende Erstattung der Airline und Fluggesellschaft erhalten haben, erlauben wir uns für unsere erfolgreiche Leistungen 25% zzgl. MwSt. einzubehalten.
 

Für die Prüfung benötigen wir lediglich die untenstehenden Informationen.

 

Gerne können Sie unsere Experten auch unter
0711 / 576 49 808 werktags zwischen 9 Uhr und 18 Uhr persönlich anrufen.

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FlugJustus

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